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Quittung schreiben — Schritt für Schritt

Eine Quittung ist eine kurze Aufzeichnung darüber, wer gezahlt hat, wer bezahlt wurde, wofür, wie viel und wann. Alles andere ist Beiwerk. Wenn die Reihenfolge dieser fünf Angaben einmal sitzt, dauert das Schreiben etwa eine Minute — und der Aufbau ist derselbe, ob du einen Kaffee über die Theke reichst oder ein Logo abrechnest.

Der Kopf: wer stellt aus

Oben steht, wer verkauft hat. Zuerst Firmen- oder Geschäftsname, dann die Kontaktangabe, die der Person mit dem Beleg wirklich hilft: eine Anschrift beim Ladengeschäft, eine Adresse im Netz beim Onlineverkauf, eine Telefonnummer beim Handwerk. Wer steuerlich registriert ist, setzt Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer üblicherweise ebenfalls hierhin. Zwei bis drei Zeilen reichen — der Kopf existiert, damit man dich wiederfindet, nicht für die Firmengeschichte.

Der Körper: Positionen, Mengen, Beträge

Unter einer Trennlinie steht, was tatsächlich gekauft wurde. Jede Zeile bekommt eine Bezeichnung, wo nötig eine Menge und einen Preis. Widerstehe der Versuchung abzukürzen: „Beratung, 2 Std.“ schlägt „Ber. x2“. Darunter folgt die Rechnung, und sie muss von oben nach unten lesbar sein — Zwischensumme, dann die Steuer als eigene Zeile mit ausgeschriebenem Satz, dann die Gesamtsumme in der größten Schrift der Seite. Ein Rabatt gehört über die Zwischensumme, niemals versteckt in einen Positionspreis.

Der Fuß: Nachweis, Nummer und Dank

Der letzte Block macht aus der Liste eine Aufzeichnung: Datum und Uhrzeit, eine eindeutige Belegnummer und die Zahlungsart — bar, Karte, Überweisung, bei Karte die letzten vier Ziffern. Gib jedem Beleg eine eigene Nummer, und sei es nur Datum plus Zähler; nach dieser Nummer suchst du ein halbes Jahr später, wenn jemand eine Kopie will. Eine kurze Dankzeile unten kostet nichts und ist der einzige Teil, den irgendwer zweimal liest.

BNJ Receipt erzeugt Dokumente für Ablage, Mock-ups und Gestaltungsarbeit. Es ist keine Rechnung im steuerlichen Sinne und keine Buchhaltungssoftware. Was du an echte Kundschaft ausgibst, muss den Vorschriften deines Landes entsprechen — frag deine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Zählt eine handschriftliche Quittung?

Ja. Nirgends ist vorgeschrieben, dass eine Quittung gedruckt sein muss — sie muss die nötigen Angaben tragen und lesbar sein. Eine handschriftliche Notiz mit Verkäufer, Datum, Positionen, Summe und Zahlungsart ist eine gültige Aufzeichnung. Für den Druck spricht die Praxis: Druck verwischt nicht, lässt sich nicht als gefälschte Handschrift bestreiten und exakt vervielfältigen.

Was ist der Unterschied zwischen Quittung und Zahlungsnachweis?

Die Quittung kommt vom Verkäufer und beschreibt, was verkauft wurde. Der Zahlungsnachweis — Kontoauszug, Kartenbeleg, Überweisungsbestätigung — kommt vom Zahlungsdienst und zeigt nur, dass Geld geflossen ist. Die meisten Steuerberatungen wollen beides: die Quittung sagt, was du gekauft hast, der Nachweis, dass du bezahlt hast.

Darf ich eine Quittung nachträglich ausstellen?

Ja, das ist üblich. Trage das Datum des Geschäfts ein, nicht den Tag des Schreibens, und kennzeichne sie als Zweitschrift, falls die Kundschaft schon eine hatte. Zwei identische Belege mit derselben Nummer im Umlauf sind der klassische Weg zu doppelt geltend gemachten Ausgaben.

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